Auch in diesem Jahr unterstützt das Land Baden-Württemberg die nachhaltige Belebung der Stadt- und Ortskerne über den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier.

Mit dem erfolgreichen Programm, das Teil der Städtebauförderung des Landes ist, werden 2023 in 32 Kommunen Projekte zum Erhalt und zur Entstehung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren mit insgesamt 20 Millionen Euro gefördert.

Manuel Hagel MdL, Abgeordneter für den Alb-Donau-Kreis, freut sich über die Fördermittel, die in den Alb-Donau-Kreis fließen: „Dass mit Heroldstatt, Nellingen und Rammingen drei Gemeinden im Alb-Donau-Kreis vom Land im Rahmen des Investitionspakts Soziale Integration im Quartier einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 729.000 Euro erhalten, ist eine tolle Nachricht. Lebendige Ortskerne und Quartiere sind für die Entwicklung unserer Kommunen und unserer Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Die Anstrengungen der Gemeinden zu unterstützen, die Stadt- und Ortskerne zu beleben und damit mehr Orte für Austausch und Begegnung zu schaffen, ist mir ein Herzensanliegen. So stärken wir auch das gesellschaftliche Miteinander vor Ort“.
Heroldstatt kann für die Erneuerung des Backhauses Ennabeuren mit einem Förderbetrag in Höhe von 589.000 Euro rechnen, Nellingen erhält für den zweiten Baubschnitt des Kindergarten Neubaus 51.000 Euro und Rammingen kann für den Mehrgenerationenspielplatz Sonnengasse mit 89.000 Euro Fördermittel aus dem Investitionspakt planen.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den landeseigenen Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) erstmals 2022 aufgelegt. Er schließt an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen war. Seitdem ergänzt er die Programmlandschaft der baden-württembergischen Städtebauförderung.

Ziele des Landes-SIQ sind der Erhalt und die Schaffung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. Das kann der Neubau eines Bürgerhauses, einer Kita oder einer Bücherei sein, aber auch die Sanierung bestehender Einrichtungen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen.

Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt und dass die Maßnahme möglichst zügig umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden.

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