Zehn Projekte in acht Kommunen im Alb-Donau-Kreis erhalten unterjährige ELR-Förderung vom Land.

Im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg läuft es richtig rund! Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Freitag (11.08.2023) mitteilte, erhalten 162 zukunftsweisende Projekte eine unterjährige Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Dabei handelt es sich um strukturell wichtige Projekte im privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich. Mit dabei sind auch zehn Projekte aus dem Alb-Donau-Kreis, wie der zuständige Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, dem CDU-Landtagsabgeordneten Manuel Hagel mitteilte.

Dazu sagte der Abgeordnete für den Alb-Donau-Kreis, Manuel Hagel: „Auf unsere Landesregierung ist Verlass. Wenn es darauf ankommt, handelt sie schnell und sorgt dafür, dass sich wichtige Impulse im Ländlichen Raum weiterentwickeln können. Durch die unterjährige Förderung des ELR können gut vorbereitete Vorhaben und Projekte zügig starten. Ich freue mich sehr, dass in dieser Förderrunde zehn Projekte aus acht Gemeinden im Alb-Donau-Kreis mit dabei sind. Ein klares Zeichen, wie kreativ, engagiert und motiviert unsere Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Ländlichen Raum sind.“

In der aktuellen unterjährigen Förderrunde fließen 721.525 Euro in den Alb-Donau-Kreis. In Bernstadt (Gemeinschaftseinrichtung, 32.200 Euro), Blaustein/Markbronn (Grundversorgung, 200.000 Euro), Ehingen (Arbeiten, 197.860 Euro), Griesingen/Obergriesingen (Innenentwicklung/Wohnen, 32.150 Euro [zwei Vorhaben]), Illerkirchberg/Unterkirchberg (Innenentwicklung/Wohnen, 40.000 Euro), Langenau/Hörvelsingen (Innenentwicklung/Wohnen, 40.000 Euro), Merklingen (Arbeiten, 99.315 Euro und Innenentwicklung/Wohnen 40.000 Euro), Öpfingen (Innenentwicklung/Wohnen 40.000 Euro) können nun wichtige Projekte für Wohnraum, Arbeiten, Grundversorgung und die Attraktivität ländlicher Kommunen umgesetzt werden.


Hintergrundinformation:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in unserem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: https://www.mlr-bw.de/elr

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